Erster Überblick - Entlastungsrechner ​

Anhand Ihrer Angaben ergibt sich ein geschätztes Erstattungspotential
ab dem Antragsjahr 2024 von

ca. 32.000 €
Jahresgesamtentlastung

Interessiert? Nehmen Sie gleich die Abkürzung zu Ihrer Stromsteuer- und Energiesteuerrückerstattung!

Vorausgesetzt, Ihr Unternehmen gehört gemäß WZ Code 2003 » zum Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft.

Steuerentlastung einfach gemacht

Vertrauen

Als Steuerberater arbeiten wir nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Die Übertragung findet zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt statt.

Zeitersparnis

Nach einmaliger Anlage Ihres Kundenprofils benötigen Sie in den Folgejahren für die Erstellung der Entlastungsanträge nur noch wenige Angaben - alles andere erledigen wir für Sie!

Funktionsumfang

Viele Funktionen wie: Unterjährige Beantragung, KWK Anlagen / BHKWs, Erzeugungsanlagen (PV-Anlagen und Windkraft), Zoll-Portal-Anbindung via Elster werden unterstützt.

Up To Date

Durch fortlaufende Entwicklung ist LHM Energiesteuer immer aktuell und unterstützt auf Basis der jüngsten Gesetzeslage und der neusten technologischen Anforderungen.

Energiesteuerentlastung: Voraussetzungen & Antragsverfahren

Die Strom- und Energiesteuererstattung bietet deutschen Unternehmen wichtige finanzielle Entlastungsmöglichkeiten.

Wer kann eine Steuererstattung beantragen?

Die Antragsberechtigung richtet sich nach der wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß WZ Code 2003 Ihres Unternehmens.

Produzierendes Gewerbe

  • Abschnitt C: Bergbau
  • Abschnitt D: Verarbeitendes Gewerbe
  • Abschnitt E: Energie- und Wasserversorgung
  • Abschnitt F: Baugewerbe

Land- und Forstwirtschaft

  • Abschnitt A: Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt B, Klasse 05.02: Teichwirtschaft und Fischzucht

Ebenfalls unterstützt werden Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen, und erneuerbare Energien wie PV-Anlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen – unabhängig von der wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß WZ Code 2003.

Umfang der Entlastungsmöglichkeiten

Das deutsche Recht sieht zwei zentrale Wege der Entlastung vor. Das Stromsteuergesetz (StromStG) ermöglicht Erstattungen für den betrieblichen Stromverbrauch. Ab dem Antragsjahr 2024 ist es möglich die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh fast vollständig, nämlich in Höhe von 2,00 ct/kWh, erstattet zu bekommen. Bei gewissen Produktionsprozessen und den damit verbundenen Erstattungsparagraphen beträgt die Erstattung sogar die volle Höhe der Stromsteuer von 2,05 ct/kWh. Parallel dazu können Sie über das Energiesteuergesetz (EnergieStG) Entlastungen für den Verbrauch von Erdgas, Flüssiggas und Heizöl zum Verheizen beantragen.

Der Antragsprozess im Detail

Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt. Dabei wird die digitale Antragsstellung über das Zoll-Portal voll unterstützt. Sie brauchen selbst keinen Elster Zugang zur Beantragung. Für die reguläre jährliche Antragstellung haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Wir empfehlen jedoch nicht so lange zu warten und das Thema frühzeitig anzugehen. Dadurch bekommen Sie früher das Geld erstattet und können die Anträge fristwahrend einreichen. Besonders liquiditätsschonend ist die Möglichkeit der unterjährigen Antragstellung: Sie können Ihre Erstattungsanträge über LHM Energiesteuer wahlweise monatlich, quartalsweise oder halbjährlich einreichen. Der Entlastungsbetrag sollte dabei mindestens 1.000 € pro Antrag betragen.

Besonderheiten bei Eigenerzeugungsanlagen

Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen, wie Photovoltaik- oder Windkraftwerke, stehen vor komplexen Anforderungen bei der Verwaltung und Meldung von Stromsteuerbefreiungen. Vor allem Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung größer 2 MW oder die Weitergabe von Strom an Dritte beeinflussen die steuerlichen Pflichten. Zudem handelt es sich nur dann Eigenverbrauch, wenn der Betreiber und der Verbraucher personenidentisch sind. LHM Energiesteuer kann für Sie die Stromsteuermeldungen (Antrag 1400) digital beim Zoll einreichen – auch ohne eigenen Elster Zugang.

Digitaler Antragsprozess und Dokumentenverwaltung

Wir reichen Ihre Anträge voll digital über das Zoll-Portal (IVVA) in Vollmacht für Sie ein. Dafür wird nur die Beteiligtennummer (VVSt) benötigt. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie alle relevanten Dokumente digital als PDF zum Download. Zusätzlich stehen sie in Ihrem persönlichen Benutzerbereich dauerhaft zur Verfügung. Nachdem Sie die Anträge überprüft haben und LHM Energiesteuer die Vollmacht zur Einreichung erteilt haben, werden Ihre Daten über das Zoll-Portal übertragen. Nun können Sie den Bearbeitungsstatus jederzeit überwachen.

Wussten Sie?

Wir reichen Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal ein. Dafür ist kein eigener Elster Zugang nötig.

Energiesteuerentlastungen für Ihren Wirtschaftszweig

Produzierendenes Gewerbe​

Sie gehören zur Kategorie des Verarbeitenden und Produzierenden Gewerbes?
Dann besteht die Möglichkeit das volle Potential an Erstattungen für Ihre Stromsteuer und Energiesteuer abzurufen.

Land- und Forstwirtschaft

Auch für Unternehmen der Kategorie Land- und Forstwirtschaft existieren Möglichkeiten zur Rückerstattung der entrichteten Ökosteuer.

BHKW Betreiber

Auch als Betreiber eines BHWKs oder einer KWK Anlage können Sie von Steuerentlastungen profitieren.
Dazu müssen Sie i.d.R. nicht einem begünstigten Wirtschaftszweig angehören.

Eigen-erzeugungsanlagen

Betreiber von PV-Anlagen oder Windkraftanlagen können Ihre Verpflichtungen dem Hauptzollamt gegenüber über LHM Energiesteuer nachkommen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen ordnungsgemäß gemeldet sind.

In wenigen Schritten zur Rückerstattung

1

Verbrauchswerte

Geben Sie völlig unverbindlich und ohne Registrierung Ihre Energieverbräuche ein. Gerne können Sie auch Schätzungen abgeben. Im weiteren Verlauf bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu konkretisieren.

2

Erwartete Entlastung

Sie sehen, wie hoch die erwartete Energiesteuerentlastungen ausfallen wird. Sie möchten sich diese Entlastung sichern? Dann kontaktieren Sie uns. Nach einer Erstberatung erstellen wir Ihnen den Zugang.

3

Vervollständigen

Im Anschluss an die Registrierung, können Sie Ihr persönliches Kundenprofil vervollständigen. Dieses Profil muss nur einmalig angelegt werden und dient auch in den Folgejahren als solide Basis für Ihre Entlastungsanträge.

4

Einreichen

Gleich nach der Bezahlung werden die Anträge als Entwürfe digital an den Zoll übertragen. Sie haben noch einmal die Chance diesen Entwurf zu prüfen, ehe er von uns in Vollmacht eingereicht wird. In Ihrem Profil wird der Antrag dauerhaft hinterlegt und sie können sich jederzeit über den Fortschritt informieren.

Über uns

Wir verstehen uns als zuverlässiger Partner für Mandanten in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen und sehen unsere Kernaufgabe in der umfassenden Betreuung und Beratung. Unsere Kanzlei wird von vier Gesellschaftern getragen und beschäftigt darüber hinaus etwa 50 Mitarbeiter. Die regelmäßige Überprüfung unserer Prozesse sowie die Entwicklung zukunftsorientierter Szenarien bilden zentrale Säulen unseres Erfolgs. Dabei blicken wir auch bewusst „über den Tellerrand“, um innovative Ansätze für Optimierungen zu erkennen. Seit 2014 betreiben wir erfolgreich diese Online-Plattform über die LHM Energiesteuer Steuerberatungsgesellschaft mbH, die bereits tausende Entlastungsanträge digital verarbeitet hat.

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Dorothea Karg, Geschäftsführerin LHM Energiesteuer

Dorothea Karg

Geschäftsführerin Steuerberaterin

Dorothea Karg ist seit 2020 Teil des Teams von LHM und bringt seitdem ihre umfassende Expertise in der steuerlichen Beratung ein. Bereits wenige Jahre nach ihrem Einstieg wurde sie zur Partnerin ernannt und trägt seither maßgeblich zur Weiterentwicklung der Kanzlei bei. Mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer strategischen Weitsicht unterstützt sie Unternehmen bei steuerlichen Fragestellungen und steht ihnen als engagierte Partnerin zur Seite.

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